“Achtung, Achtung! Wir haben Ihnen davon Mitteilung zu machen, dass … ” heute vor 84 Jahren zum ersten Mal in Deutschland eine Erlaubnis erteilt wurde , ein Radio betreiben zu dürfen. Die “Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Rundfunkempfangsstelle des Reichspostministeriums” erging am 31. Oktober 1923 an Wilhelm Kollhoff in Berlin. Dieser Name, dieser Klang! Diese verblüffende Ähnlichkeit der Schreibweise. Also, nee. Damit ist bewiesen: Die Kohlhofs und Kollhoffs und Radio – das ist eine ganz besondere Beziehung. Kleine Unterschiede in der Schreibweise sind da doch zu vernachlässigen.
Herr Kollhoff aus der Turmstraße in Berlin zahlte für die Genehmigung Nummer 1 übrigens 350 Milliarden Reichsmark. Wirtschaftlich liefs eben damals nicht so richtig…
Was er zu hören bekam, war wohl unter anderem dies hier (Real-Audio-Format).