Frage an die Juristen unter uns:
Reicht es, ein Schild wie dieses an einen Apfelbaum zu pinnen, um sich jeglicher rechtlicher Ansprüche zu entledigen, die auf einen zukommen, wenn man ein gutgehendes Café betreibt und Gäste im Außenbereich platziert, die unter einem dicht behängten Apfelbaumzweig den sonnigen Nachmittag genießen, bis eine der herabfallenden Früchte einem zufälligen Opfer den Schädel spaltet? (Ja, das ist ein langer Satz, aber es geht ja auch um Juristisches… und nein, mir ist der oben geschilderte Fall nicht passiert, ich weiß auch nichts von einem derartigen Vorkommnis. Es ist nur eine theoretische Frage.)
Ergänzung (8.9.2008): Sehr viele Juristen scheinen hier ja nicht mitzulesen… Wie auch immer, in den Kommentaren fasse ich eine Stellungnahme zusammen: Die Sicherunsgpflicht ist mit dem Schild wohl erfüllt. Da spielen dann auch etwas ungelenke Formulierungen auf dem Aushang keine Rolle, denn schließlich übernimmt der Besitzer bestimmt nicht die Haftung für das Obst an sich, sondern eher für die Schäden, die dadurch entstehen….