100.000.000 Dollar, das sind…

… umgerechnet 74,5 Millionen Euro. Und das wiederum …
… sind in etwa so viele Schulden, wie Deutschland binnen 13 Stunden anhäuft (laut Schuldenuhr des Steuerzahlerbundes von heute)
… ist die Hälfte des Etats, den die Weltbank heute zum Kampf gegen Ebola in Westafrika in Aussicht gestellt hat
… sind gut Dreiviertel des Betrages des Rüstungsgeschäfts, das Rheinmetall nun vorerst nicht mit Russland vollenden darf.
… sind 9266 Jahre monatlich den Bafög-Höchstsatz bekommen.
… ist 2,27 Mal die Summe, die Eccelstone laut Anklage an den Ex-Bayern-LB-Chef als Bestechungssumme gezahlt haben sollte
… ist in etwa der Wert aller heute im Xetra-Comupterhandel bewegten Telekomaktien
… wäre ein gut 15 Meter hoher Stapel 50-Euro-Scheine.
… wäre 558 Tonnen 1-Euro-Münzen
… könnten knapp drei neue Kilometer Autobahn werden
… wäre das Geld, mit dem man die Hauptdarsteller der “The Big Bang Theory” künftig wohl für etwa 33 Folgen bezahlen könnte

Völlig Los gelöst

RTL-II hat einen Platz im NSU-Prozess gewonnen. Was RTL-II allerdings mit fundierter Berichterstattung über Prozesse, Justiz, Terrorismus und Polizei zu tun hat, wird beim Blick auf deren Internetseite in keiner Weise deutlich. Dazu gibts noch ein paar Schnappschüsse von den Online-Angeboten anderer Prozess-Gewinner.

Das Oberlandesgericht hat das Los entscheiden lassen. Nun steht also wieder mal fest, welche Medien und Redaktionen beim NSU-Prozess auf den für die Presse begrenzten Plätzen sitzen dürfen. Die Frankfurter Allgemeine und die Süddeutsche zum Beispiel sind nicht dabei. Aber dafür andere Redaktionen. Mal sehen, was deren online-Ableger gerade auf ihrer Startseite haben.

hallo-muenchen.de zum Beispiel wird über die Gerichtsverhandlung gegen Beate Zschäpe und andere berichten. Zur Zeit geht es auf der Startseite der Münchener Wochenzeitung noch um Krankheitstage im “Gesunden München”, den traurigen Ex-Affen von Justin Bieber und Verkehrsprobleme im Münchener Nordosten.

Startseite von hallo-muenchen.de heute kurz vor 16 Uhr

Die gedruckte Brigitte legt auch Wert auf Reportagen. Ja gut. brigitte.de thematisiert derweil – insgesamt wenig überraschend – Modefragen:

Tops und Flops: Die Startseite von brigitte.de am Tag des Losentscheids.

Und dann ist da ja auch noch RTL2, lets have some fun und it’s fun und so. Die sind nachrichtlich ganz weit vorn. Wer auf der Startseite den Link zu den Nachrichten (den RTL-II-News) findet, der bekommt gleich im ersten Video schockierende Bilder zu sehen: es gibt doch tatsächlich eine Winterjacke, bei der man die Kapuze mit einem Reißverschluss zu einer Art Raumfahrer-Anzug zusammenziehen kann. Die damit konfrontierten Passanten reagieren – wie, ist eigentlich egal.

Nachrichten-Seite der RTL-II-News gegen 16 Uhr. “Außergewöhnlicher Look” als Aufmacher.

Ja, und diese Medien haben nun – neben vielen anderen wie dpa, ARD und dem Magazin der Süddeutschen – Plätze als Prozessbeobachter gewonnen. Mal sehen, ob RTL-II zum Prozess-Auftakt das ganze auch unter modischen Aspekten begleitet – und wie sie das dann für die Dauer des gesamten, langwierigen Prozesses durchhalten. “Fußfesseln sind DAS Accessoire des Frühjahrs” – oder so.

Und hier nun noch der Link zur kompletten Liste aller akkreditierten Berichterstatter (PDF).

Bundestrojaner mit Fragezeichen

Sonntage sind gute Tage, um einen Skandal zu starten. Wenn die Beschuldigten einen freien Tag genießen wollen, haben andere wiederum Zeit, sich ausführlich mit erschütternden Neuigkeiten zu beschäftigen. Vielleicht ist genau das ein Grund, warum gerade heute die Tatsache publik wird, dass es angeblich ein staatliches Schnüffelprogramm gibt, das auf Windowsrechnern viel mehr macht, als es Verfassungsrichter einst gestattet haben – und das dazu auch noch von technisch wohl eher lausiger Qualität.

Kaum jemand unter den durchschnittlichen Computernutzern und Internetsurfern kann wohl beurteilen, wie man ein gutes Schadprogramm, einen Keylogger, Trojaner oder was auch immer schreibt. Trotzdem ist die Aufregung natürlich groß. Und keine Frage: Wenn das stimmt, was der Chaos-Computer-Club da behauptet, dann haben wir es hier in der Tat mit einem riesigen Datenschutz- und Justiz-Skandal zu tun. Aber wenn man sich das alles so durchliest, dann kommen doch ein paar Fragen auf:

1.) Was genau haben denn die Leute vom CCC da analysiert? Worauf beruht ihre Behauptung, dass es sich um eine von staatlichen Stellen in Auftrag gegebene und dann auch von ihnen eingesetzte Software handelt. In den Analysen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, aber auch im Text des CCC selbst fehlen diese Angaben.

2.) In der FASZ wird erwähnt, dass der CCC rechtzeitig vor der Veröffentlichung seiner Analyse das Bundesinnenministerium informiert habe, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Das ist nett, warum taucht dann aber in dem journalistischen Text der FASZ keine Stellungnahme des Innenministeriums auf. Es ist anzunehmen, dass die Redaktion nicht erst gestern Abend von diesen massiven Vorwürfen erfahren hat und deshalb wohl Zeit genug war, die Beschuldigten um eine Stellungnahme zu bitten. Die journalistische Fairness und die Sorgfaltspflicht schließen dies eigentlich mit ein und setzen die Möglichkeit zur Stellungnahme sogar voraus. Und selbst wenn das Innenministerium nicht antworten wollte, ist ein Hinweis “… wollte sich nicht äußern” unverzichtbar. Seltsam. Reaktionen des Innenministeriums finden sich erst Stunden später. Kein Wunder es ist ja Sonntag.

3.) Wer ist also Urheber oder Absender des vermeintlich amtlichen Trojaners? Und warum ist der dann auch noch so lausig programmiert, wie es der CCC behauptet. Warum ist der Trojaner so schlecht geschützt, warum nutzt er vergleichsweise schwache Verschlüsselungstechniken? Warum verwischt er seine eigenen Spuren nicht besser? Warum begeht er gleich Rechtsbruch in mehrfacher Hinsicht – und das für Fachleute offenbar so offensichtlich? Wollte der Trojaner möglicherweise entdeckt werden? (und erklärt sich damit auch der Humor der unbekannten Programmierer, eine Variable oder Routine oder was auch immer es ist, ausgerechnet der Jahreszeit entsprechend “0zapftis” zu nennen – sozusagen digitales Oktoberfest auf angezapften Rechnern?)

4.) Wie sicher ist sich der CCC selbst, was er da auf dem Silbertablett serviert bekam? Auf der eigenen Internetseite heißt es noch vollmundig “Chaos-Computer-Club analysiert Staatstrojaner […] Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine eingehende Analyse staatlicher Spionagesoftware vorgenommen”, während es in der dazu verlinkten 20-seitigen Analyse viel vorsichtiger formuliert heißt: “Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde Schadsoftware zugespielt, deren Besitzer begründeten Anlaß zu der Vermutung hatten, daß es sich möglicherweise um einen ,Bundestrojaner’ handeln könnte.” Irgendjemand vermutet – und scheint dafür wohl gute Gründe zu haben – dass es sich “möglicherweise” und einen in Anführungsstrichen Bundestrojaner handeln könnte. Mehr Konjunktiv und Einschränkungen in einem einzigen Satz sind fast nicht möglich. Natürlich kann die Vermutung naheliegen, dass es sich um ein staatliches Projekt handelt. Aber: Beweise fehlen.

5.) Die FASZ berichtet von aktuellen Ermittlungs-Verfahren, in denen angeblich Fahnder angeblich digitale Dokumente vorgelegt haben, an die sie nach geltendem Recht gar nicht hätten gelangen dürfen, also Dateien aus Überwachungen, die über die Quellen-TKÜ hinausgehen. Den Ermittlern dürfte in diesem Fall klargewesen sein, dass sie unrechtmäßig erlangtes Beweismaterial benutzen, warum sollten sie so etwas öffentlich machen, was einerseits ihre (illegalen) Methoden beweisen würde und andererseits vor Gericht ja wohl überhaupt keinen Wert haben dürfte. Sollten die tatsächlich so doof sein?

Was nun passiert, war vorherzusehen. Der Aufschrei war irre laut. Kaum jemand kann zum jetzigen Zeitpunkt beurteilen, was tatsächlich Sache ist – aber schon jetzt gibt es Forderungen, der BKA-Chef müsse zurücktreten. Justiz-Ministerinnen reagieren empört. Und bei heise.de gibt es schon über 1300 Leser-Kommentare zur Bundestrojaner-Meldung.Wenn stimmt, was der CCC behauptet, dann geschähe es allen Ertappten nur recht, dass sie sich für dieses weitreichende Überschreiten aller höchst-richterlich gesetzten Schranken rechtfertigen und vor allem verantworten müssten. Aber wenn es nicht stimmt, dann müsste der Aufschrei darüber genau so groß sein – dann wäre das alles nur eine Kampagne.

Die sonntägliche Aufregung wird sich kaum noch eindämmen lassen und durch die ganze Woche ziehen. Die Medienmaschine läuft. Unabhängig davon ist es schon interessant zu wissen, in wie vielen Fällen bundesdeutsche Ermittlungsbehörden schon fremde Computer ausspioniert haben und zu welchen Ergebnissen dies schließlich führte.

Die Leute vom CCC sind äußerst ernst zu nehmende Fachleute. Sie haben in ihrer Analyse klar beschrieben, dass der von ihnen entdeckte Trojaner einfach so Dateien auf seinem Wirtscomputer ablegen kann – und niemand wird später beweisen können, dass es der Trojaner war und nicht der Eigentümer des Rechners, der diese Dateien da abgelegt hat. Da kann einem also belastendes Material untergeschoben werden, das Unbescholtene zu Verdächtigen macht. Was, wenn auch die vom CCC analysierte Software so etwas Ähnliches ist? Wenn also jemand ein staatliches Schnüffelprogramm “aufgebohrt” und so erweitert hat… und niemand wird das später beweisen können…

So genau der CCC auch erklären kann, wie der digitale Schnüffler funktioniert – mindestens genauso viele Fragen lässt diese Geschichte trotzdem offen.

 

Ossis und Juristen

Link zur Radioglosse von Peter Zudeick zum Thema “Sind Ossis eine ethnische Minderheit?”

Zum Stuttgarter Urteil zur Frage, ob Ossis eine ethnische Minderheit sind, hat sich Radiokolumnist Peter Zudeick heute entscheidende Gedanken gemacht – und dabei auch gleich noch den Juristen an sich ordentlich einen mitgegeben. Die Rubrik “Auf ein Wort – Sind Ostdeutsche eine Volksstamm” von heute Abend (auf der Seite von ndr-info). Sehr schön.

Verwarnt

Im Fall der jahrelang misshandelten Lea-Marie aus Teterow hat das Amtsgericht Güstrow heute eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Frau muss den Betrag von zusammen 5000 Euro nur dann zahlen, wenn sie sich innerhalb eines Jahres etwas zuschulden kommen lässt. Unabhängig davon muss die 56-Jährige dem Mädchen 2000 Euro zahlen. Die Frau habe eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen begangen, urteilte das Gericht und verwarnte die Angeklagte.

Die eigene Mutter hatte ihre Tochter Lea-Marie mit heißem Wasser übergossen und dem Kind immer wieder Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt. Sie habe auf diese Weise Geld von einer Versicherung kassieren wollen. Lea-Marie wird ihr Leben lang an den Folgen leiden. Sie lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie. Die Mutter wurde bereits zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.

In der Urteilsbegründung hieß es, die Jugendamtsmitarbeitern hätte das Leiden des Mädchens abkürzen können, wenn sie den Hinweis einer Ärztin auf die Verletzungen des Kindes ordnungsgemäß an ihre Kollegen weitergeleitet hätte oder wenn sie sich selbst für das Kind eingesetzt hätte. Allerdings treffe auch die Ärzte eine Mitschuld. Rund 30 Mal hatte die Mutter ihre Tochter mit Verätzungen in Mund, Rachen und Speiseröhre in Krankenhäuser gebracht. Die Ärzte hätten unter anderem viel zu spät Rechtsmediziner eingeschaltet.

Die Mutter war mit ihrem verletzten Kind immer wieder zu anderen Kliniken gefahren, um wenig Verdacht zu erregen.

PS: Ich selbst war nicht im Gericht – denn ich arbeite jetzt ja in Schwerin. Darüber berichte ich bald mal mehr.

Unprofessionelles Amtsgericht

Gestern hat am Amtsgericht Güstrow der Prozess gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes im Kreis begonnen. Die Berichterstattung über den erschütternden Fall war aber nicht ganz einfach.

Die Anklage wirft der Frau vor, die konkrete telefonische Warnung einer Ärztin über ein misshandeltes Mädchen aus Teterow nicht ordnungsgemäß an eine zuständige Kollegin weitergeleitet zu haben. Die Frau hatte die Notiz auf einem Zettel auf den Schreibtisch ihrer Kollegin gelegt, das Blatt verschwand, niemand ging noch einmal dem Hinweis nach.

Im Laufe des ersten Prozesstages wurde deutlich, dass es im Jugendamt des Kreises Güstrow offenbar keine klaren Regeln gab, wie mit einem Hinweis auf misshandelte Kinder überhaupt umzugehen sei.

Besonders erschütternd in diesem Zusammenhang ist vor allem, dass das Mädchen drei Jahre lang von der eigenen Mutter gefoltert worden war und diese Quälerei so lange ohne Konsequenzen für die Mutter blieb. Laut Staatsanwaltschaft hätte das Leiden des Mädchens erheblich verkürzt werden können, wenn die Jugendamtsmitarbeiterin richtig gehandelt hätte. Das ist nicht passiert – Lea-Marie musste immer wieder Kalkreiniger und Essigessenz trinken. Die Mutter hatte unter anderem immer wieder andere Ärzte und Kliniken besucht, um wenig Misstrauen zu erwecken. Die Mediziner hatten immer wieder erhebliche und teilweise auch lebensgefährliche Verletzungen und Verätzungen im Mund und in der Speiseröhre entdeckt. Außerdem auch Verbrühungen auf den Oberschenkeln des Kindes. Die Mutter hatte ihre Tochter mit heißem Wasser übergossen – unter anderem, um Geld von einer Versicherung zu kassieren.

Lea-Marie lebt inzwischen wohlbehütet bei einer Pflegefamilie, sagte ihr Anwalt am Rande des Prozesses. Das Mädchen wird lebenslang immer wieder an der Speiseröhre operiert werden müssen. Die Mutter des Kindes wurde vor einiger Zeit bereits zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Prozess damals am Landgericht hatte großes öffentliches Interesse erregt. Das Gericht in Rostock ging damit gewohnt professionell um: Mit einer Anmeldeliste für Journalisten, reservierten Sitzplätzen für Reporter und Presseinformationen über die Termine im Prozess.

Im Amtsgericht in Güstrow hat man von professioneller Vorbereitung auf Verhandlungstermine von größerem Interesse keine Ahnung und lässt auch in keiner Weise erkennen, dass man dies jemals ändern will. „Unprofessionelles Amtsgericht“ weiterlesen

Kippen aus!

Endlich! Nicht nur in Restaurants, Kneipen und Diskotheken – auch hier bei kohlhof.de gilt jetzt ein absolutes Rauchverbot. Im Falle dieser Internetseite ist das allerdings nur eine nachträglche Zementierung der ohnehin schon angewandten Regelung, dass hier nicht gequalmt wird. Was Gastronomie in immerhin elf Bundesländern und öffentliche Gebäude angeht, kann ich meine Freude über das Rauchverbot allerdings kaum in Worte fassen. So gut finde ich das. Ja! In den geschätzt vergangenen 25 Jahren habe ich es bei Ausflügen und gesellschaftlichen Ereignissen tapfer ertragen, wenn irgendwer rauchte.

Ich bin dort geblieben, bin nicht gegangen, habe mich nicht beklagt – nur oft innerlich geflucht, meinen Groll mit Bier beschwichtigt (und am nächsten Morgen die Klamotten zum Lüften auf den Balkon gehängt). Warum auch nicht, schließlich bin ich ja nicht nur mit Nichtrauchern verwandt oder befreundet und saß mit ihnen am selben Tisch. Auch Raucher können angenehme Gesellschaft bieten.

Aber nun ist es eben auch mal gut. Ich finde, für die nächsten mindestens 25 Jahre sind nun mal die Raucher dran, Kompromisse zu machen. Und das geht eben nur, wenn sie vor die Tür gehen, wenn sie meinen, es ohne Kippe nicht mehr aushalten zu können. Das trifft natürlich auch die netten sympathischen Raucher, die vorher gefragt haben, ob es stört, wenn sie jetzt mal eine rauchen. Aber es gibt eben auch die Arschloch-Raucher, die Zigarettenqualm-Inhalieren als eine Art Grundrecht betrachten, das ihnen die Ausübung ihrer Sucht nahezu überall gestattete.

In Kroatien hatte ich da so ein Erlebnis. Letzter Urlaubs-Abend. Restaurant im kleinen Hafen, direkt am Kai. Rotweiß karierte Tischdecken. Sonnenuntergang, warm. Das Wasser glitzert. Die Kellnerin bringt grüne Bandnudeln mit einer sensationellen Trüffelsauce. Es schmeckt herrlich. Dann kommt eine dicke Österreicherin mit ihrem Motor-Boot angetuckert, steigt samt Gatten aus, setzt sich an den Nebentisch und zieht eine Fluppe nach der anderen durch. Der Qualm zieht in meine Richtung, natürlich. Und der dicke Mann von der dicken Österreicherin sagt: “Geh, schau, Spatzl. Ist des net pittoresk, doa?!” Rücksichtslose Spießgesellen.

Solche Leute müssen jetzt nun mal draußen bleiben – oder vielmehr, nach draußen gehen. Im Cafe Europa gleich hier um die Ecke klappt das schon wunderbar. Dort stehen schon seit Wochen keine Aschenbecher auf den Tischen. Vor der Türe sieht man stattdessen bibbernde Mädchen mit roten Fingern an weißen Zigaretten saugen. Hat auch einen gewissen Unterhaltungswert.

Missbrauchsprozess: 9 Jahre
Gefängnis für Lea-Maries Mutter

Die Mutter aus Teterow, die ihre Tochter vier Jahre lang misshandelt hat, muss für 9 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Rostock befand sie für schuldig, dem Kind in 24 Fällen Essig oder Kalkreiniger in steigender Dosierung gewaltsam eingeflößt zu haben. Die Mutter habe ihrem Kind Lea-Marie außerdem mit kochendem Wasser die Oberschenkel verbrüht, um eine Unfallversicherung zu betrügen. Sie habe das Kind außerdem geschlagen. Die Frau wurde verurteilt wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen, wegen gefährlicher Körperverletzungen und wegen Betrugs.

„Missbrauchsprozess: 9 Jahre
Gefängnis für Lea-Maries Mutter“
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United States v. Zacarias Moussaoui

In diesem Herbst jähren sich die Anschläge vom 11. September in New York und Washington zum fünften Mal. Nach dem tausendfachen unvorstellbaren Leid in den Türmen des World-Trade-Centers, im Pentagon, in den Flugzeugen und der Verzweiflung bei den Angehörigen der Opfer hatte US-Präsident Bush angekündigt, man werde die Terroristen ausräuchern. Das ist den Vereinigten Staaten bislang höchstens ansatzweise gelungen: Afghanistan und Irak gehören mit zu den unsichersten Regionen der Welt.
Abgesehen von den militärischen Aktionen haben die Vereinigten Staaten bislang nur einen Verdächtigen gefunden und auch verurteilt, von dem sie glauben, dass er direkt an den Terroranschlägen beteiligt war: Zacarias Moussaoui. Er wurde im Mai zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt hat das US-Gericht nahezu alle Beweisstücke aus dem Verfahren online gestellt, es sind rund 1200 Fotos, Schriftsätze, Filme, Tonaufzeichnungen und Aussagen. Dabei wurden sowohl die Unterlagenn der Anklage, als auch die  der Verteidigung online gestellt.
Wer sich diese Daten ansehen will, sollte auf einiges gefasst sein: So sind unter anderem Telefonmitschnitte aus den brennenden Bürotürmen zu hören, Fotos von Leichen zu sehen.
Die Gerichtsakten gibt es hier, der Spiegel berichtet so.